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Rauchmelder retten Leben.
Schützen Sie Ihr Leben und das Ihrer Familie
mit einem Rauchwarnmelder!
Etwa 200.000 Brände ereignen sich jedes Jahr in Deutschland ...
... schätzungsweise 400 Menschen sterben infolgedessen.
Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland verwundert es, dass keine bundesweit einheitliche
gesetzliche Regelung für Rauchmelder besteht. Denn trotz dieser beunruhigenden Unfallzahlen sind
zwei Drittel der deutschen Haushalte noch ohne Rauchmelder. Inzwischen haben die meisten
Landesregierungen der Bundesländer reagiert und eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten
sowie eine Nachrüstpflicht mit Übergangsfristen für bestehenden Wohnraum, in ihre jeweilige
Landesbauordnung aufgenommen.
Brandursache Elektrizität.
Laut Statistik des IFS stellt elektrischer
Strom die häufigste Brandursache dar. Fast
jeder dritte untersuchte Wohnungsbrand ist
darauf zurückzuführen. Ursache hierfür ist
aber weniger der sogenannte Kabelbrand,
ausgelöst durch überlastete Leitungen
innerhalb einer elektrischen Anlage.
Vielmehr geht der größte Teil dieser Feuer
auf das Konto alter, defekter oder
unsachgemäß angeschlossener bzw.
betriebener elektrischer Haushaltsgeräte.
Weil jede Sekunde zählt.
Bundesweit sterben jährlich rund 400 Menschen bei
Wohnungsbränden und mehr als 4.000 Brandverletzte
erleiden Langzeitschäden. Die Brandopfer verunglücken
zu 70 Prozent nachts während des Schlafens. Der Grund
dafür sind die im Brandrauch enthaltenen Atemgifte,
einige davon sind für den Menschen geruchlos und für
den Betroffenen im Schlaf kaum wahrnehmbar. Schon
drei Atemzüge der im Brandrauch enthaltenen
hochgiftigen Gase können zur Bewusstlosigkeit führen
und folglich zum Tod durch eine Rauchgasvergiftung. Ein
Rauchwarnmelder kann in solchen Situationen Leben
retten. Die laute akustische Alarmanzeige eines
Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf zuverlässig
vor einer Brandgefahr und verschafft Ihnen wertvolle
Zeit, um sich und Ihre Familie rechtzeitig in Sicherheit zu
bringen.
„Q“ das neue Qualitätsprüfzeichen.
Das neue Prüfzeichen „Q“ erhalten nur
Rauchwarnmelder, die nach den strengen VdS Q-
Richtlinien der „Vereinigung zur Förderung des
deutschen Brandschutzes“ (vfdb) zertifiziert sind und
die Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit
erfüllen. Ausschlaggebend für die Zertifizierung sind
geprüfte Langlebigkeit durch eine fest eingebaute
Langzeitbatterie, die Reduktion von Fehlalarmen und
eine erhöhte Stabilität. Die einheitliche Kennzeichnung
mit dem Q-Label bietet allen Anwendern, die Gewissheit
einer zuverlässigen Funktionssicherheit von mindestens
10 Jahren.
Quelle: qualitaetsrauchmelder.de
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Vom 13. März 2014
§ 48
Wohnungen
(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer
sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31.
Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im
Schadensfall bleibt unberührt.
§ 52
Grundsatz
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der
Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür
verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden
Gira Rauchwarnmelder Dual Q
– jetzt mit Q-Label
Der neue Gira Rauchwarnmelder Dual Q ist mit
zwei Erkennungsverfahren ausgestattet und
schafft damit gleich doppelte Sicherheit. Er
erkennt durch die optische Streulichtmessung
kleine Rauchpartikel, bevor es brenzlig und für
Menschen gefährlich wird. Zusätzlich messen
Wärmesensoren die Temperaturänderungen im
Raum: Damit können verschiedene Brandarten,
beispielsweise Schwelbrand oder
Flüssigkeitsbrand, schneller registriert und
sicher erkannt werden.
Quelle: © GIRA / gira.de
Dreierpack zum
Vorteilspreis
Neben dem Einerpack zum Nachrüsten
einzelner Räume erhalten Sie den
Standard Rauchwarnmelder VdS Q auch im
praktischen Dreier-Set. Das Set erfüllt die
gesetzliche Mindestanforderung für eine 3-
Zimmer-Wohnung: danach muss je ein
Melder im Schlafzimmer, Kinderzimmer
sowie im Flur, der als Rettungsweg dient,
installiert sein.
Quelle: © Hager / hager.de
Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder.
Mit dem Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“
gewährleisten wir als qualifizierter Elektrofachbetrieb die erforderliche
Sachkunde für die Planung, den Einbau und die Instandhaltung.
Zertifikat als Download (PDF)
Rauchmelderpflicht in Thüringen.
Seit dem 29. Februar 2008 müssen alle neu- und umgebauten Wohnungen gemäß
Thüringer Bauordnung (ThürBO) mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Für bestehende Wohnungen gilt laut der aktualisierten Fassung
eine Übergangsfrist, diese endet zum 31. Dezember 2018.
Verantwortlich für den Einbau
und die Instandhaltung
•
Bauherren
•
Eigentümer bzw. Vermieter
Anforderungen an die Wartung
•
gemäß DIN 14676:2012-09
•
mindestens einmal jährlich
•
durch eine Geprüfte Fachkraft
Mindestschutz laut Gesetzgeber
•
Schlafräume und
•
Kinderzimmer sowie
•
Flure, die als Rettungsweg dienen